Der Betriebsrat
Dienstag, 4. Mai 2010 9:57
Als Betriebsrat bezeichnet man die Vertretung von Arbeitnehmern in privatrechtlich organisierten Betrieben, Unternehmen und Konzernen. Seine Tätigkeit ist im Betriebsverfassungsgesetz geregelt.
Gewählt werden kann ein Betriebsrat in Betrieben mit mindestens fünf ständig beschäftigten wahlberechtigten Arbeitnehmern. Hierzu zählen auch Leiharbeitnehmer, die mehr als drei Monate im Betrieb arbeiten. In Unternehmen, also einer Einheit aus mehreren Betrieben, kann ein Gesamtbetriebsrat gewählt werden; in Konzernen, einer Mehrheit von Unternehmen, ein Konzernbetriebsrat.
Der Betriebsrat hat die Aufgabe, sich der Interessen der Arbeitnehmer im Betrieb anzunehmen und diese gegenüber der Betriebsleitung zu vertreten. Hierzu sind ihm vom Betriebsverfassungsgesetz umfangreiche Mitbestimmungsrechte eingeräumt.
Im Rahmen dieser Mitbestimmung ist der Arbeitgeber nach § 87 BetrVG verpflichtet, den Betriebsrat unter anderem bei der Entscheidung über Vorschriften zum Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb, über die Lage der täglichen Arbeitszeit, Veränderung der betriebsüblichen Arbeitszeit (zum Beispiel die Einführung oder Änderung von Schichtarbeit) oder aber auch bei der Erstellung des Urlaubsplans hinzuzuziehen. Fällt er die Entscheidung ohne eine Mitwirkung des Betriebsrats, so ist die Maßnahme ungültig und die Arbeitnehmer nicht an sie gebunden.
Ein weiteres großes Feld der Mitbestimmung durch den Betriebsrat ist die Vornahme von personellen Einzelmaßnahmen. Dazu gehören zum Beispiel die Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern. Hierbei ist der Betriebsrat vor jeder Maßnahme zu hören. Kündigt der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer, ohne den Betriebsrat anzuhören, so ist die Kündigung unwirksam. Dies gilt sogar für die außerordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses.
Das wichtigste Handlungsinstrument hierbei ist die Betriebsvereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, deren Einhaltung vom Betriebsrat sogar vor dem Arbeitsgericht erstritten werden kann.
Thema: Allgemein | Kommentare (0) | Autor: Mario